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Seit die käufliche Liebe im Jahr 2002 legalisiert wurde, kennen viele Städte und Gemeinde kaum noch einen Halt. Längst wurde auch der Escort als ein gefüllter Topf mit zahlreichen Besteuerungsmöglichkeiten erkannt. Städte wie Berlin, Hamburg und Stuttgart sind dabei vor allem bekannt, das die dortigen Steuerbehörden eigene Teams zusammengestellt haben. Diese prüfen Escort Damen, Agenturen und versuchen nicht gemeldete Wohnungen und Bordelle aufzuspüren. Selbst der Straßenstrich wird von den Finanzbehörden streng überwacht. War es früher die Polizei oder der Zoll, der Kontrollen durchführte, sind heute nur noch die Steuerbehörden anzutreffen. Grund für uns einmal einen kurzen Blick in den Steuerdschungel zu werfen. Viele Escort Kunden wissen gar nicht, dass sie in vielen Fällen die MwSt. von 19 Prozent mitbezahlen. Escort Damen in Berlin aber auch in anderen Städten, die mehr als 17.500 Euro im Jahr erzielen, müssen die Umsatzsteuer automatisch berechnen. Der Kunde zahlt dann bei dem Date in Berlin gleich 19 Prozent an den Staat. Doch das war noch nicht alles.

Düsseldorfer Verfahren

Arbeiten die Escort Damen zum Beispiel auch noch in einem Club oder einer Wohnung, wird das Begleitdate zur Nebensache. In solchen Fällen wird oft (teilweise zusätzlich) das Düsseldorfer Verfahren angewendet. Dieses wurde bereits um 1960 in Düsseldorf erlassen und findet sich quer durch die ganze Bundesrepublik. So auch in Berlin. Clubbetreiber (auch Bordell, Wohnungen, etc.) müssen daher für die Frau eine tägliche Pauschale entrichten. Diese ist dann in entsprechenden Abständen an das Finanzamt abzuführen. Die Pauschale liegt zwischen 20 bis zu 30 Euro pro Tag. Abhängig von Stadt und Gemeinde. Darunter fallen Escort Damen aber in der Regel nur dann, wenn Sie auch in einem Club oder Bordell tätig sind. Gehen sie jedoch ausschließlich dem Escort in Berlin nach, kann Sie dieses Verfahren anwenden. Das Düsseldorfer Verfahren ist gesetzlich nicht geregelt und ist durchaus kritisch zu sehen. Viele Damen sind in dem Irrglauben, dass wenn sie am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen Ihre Steuen bezahlt sind. Das ist aber so nicht richtig, Denn bei dieser Pauschale handelt es sich um eine Steuervorauszahlung, die weder von der Abgabe einer Steuererklärung noch von der Zahlung der tatsächlich angefallenen Steuern entbindet und die bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich zu zahlenden Steuern angerechnet wird.

Nach der neusten Gesetzeslage ( Prostituierten Schutzgesetz) ist meiner Meinung nach das Düsseldorfer Verfahren für viele Frauen im Erotikbereich nicht mehr interessant, da es durch den Prostituierten-Pass keine Anonymität mehr im Sexgewerbe gibt.

Der Club muss aber noch weitere Abgaben entrichten. Dabei kommt die sogenannte Vergnügungssteuer zum Tragen. Die Vergnügungssteuer wird in vielen Städten sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine identische Regelung gibt es nicht. In Köln und NRW berechnet sie sich zum Beispiel nach der Clubfläche. Ein weiterer pauschaler Satz kommt hinzu, wenn eine Leinwand vorhanden ist. Auch ein großes TV-Gerät kann dazugehören. Dann ist pro Leinwand (Gerät) ein bestimmter Betrag extra zu bezahlen (teilweise zwischen 30 - 60 Euro). Hinzu kommen natürlich noch die üblichen steuerlichen Grundlagen, die ein jeder Betrieb zu erfüllen hat.

Viel Luft bei den Steuern

Damen im Escort Berlin haben in vielen Fällen aber nur die Einkommenssteuer abzugeben und eine Einnahme-überschuss-Gewinnermittlung, sofern Sie keine Umsatzsteuer entrichten müssen. Dieses hat einmal im Jahr zu erfolgen. Die Finanzämter in Berlin und anderen größeren Städten sehen aber bei der Vergnügungssteuer noch viel Spielraum. Soll bedeuten, das jetzige Ergebnis ist unbefriedigend. Die Einnahmen sind zu gering. Auch die pauschalen Tagessätze im Düsseldorfer Verfahren sind für viele Steuerbehörden deutlich zu klein. Sie haben bereits Nachbesserungsbedarf angekündigt. Zu beobachten ist, dass viele Finanzämter ihre Teams für diesen Bereich vergrößern und sich auf stärke Kontrollen vorbereiten. Köln nimmt dabei eine Vorreiterstelle an. Escort und Bordelle bedeuten Geld. Viel Geld. Und gerade jetzt braucht der Staat sehr viel davon !!!

Steuern haben auch Vorteile

Mal abgesehen von den Betrieben in der Prostitution, haben vor allem die Damen im Escort und alle diejenigen, die Selbstständig in der Branche tätig sind, viele Vorteile. Neben der Steuerpflicht besteht natürlich auch die Möglichkeit, sogenannte Betriebsausgaben abzusetzen. Betriebsausgabe in Verbindung mit Escort Damen ist zunächst ein merkwürdiges Zusammenspiel. Aber vergessen werden sollte nicht, dass die Damen ein Gewerbe betreiben. Das berechtigt dazu, zahlreiche Posten von der Steuerlast abzuziehen.
Make-up, das Höschen und die Kondome gelten dann in diesem Fall als Betriebsausgaben. Natürlich nur dann, wenn sie auch wirklich für die Tätigkeit als Escort genutzt werden. Im Zweifelsfall bleibt ein privater Anteil, der berechnet werden muss. So zum Beispiel auch bei der Kleidung, die speziell für die Begleittätigkeit angeschafft wird. Sie kann in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso Werbung und der PC und das Handy, um mit den Kunden zu kommunizieren. Als auch Fahrkosten. Es ist in der Tat so, das erfolgreiche Escort Damen auch stets über einen Steuerberater verfügen, der am Ende versucht, das Beste herauszuholen.

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